Ergänzungsteuern

Ergänzungsteuern
1. Begriff in der Finanzwissenschaft: Einzelsteuern, die zur vollkommeneren Erreichung desselben fiskalischen oder nicht fiskalischen  Steuerzwecks nebeneinander eingeführt werden.
- 2. Abzugs-/Anrechnungsfähigkeit: Häufig sind E. bei der Errechnung der  Bemessungsgrundlage der Steuer gegenseitig abzugsfähig ( Abzugsfähigkeit von Steuern), nicht jedoch gegenseitig anrechenbar ( Anrechenbarkeit von Steuern).
- 3. Beispiele: Wandergewerbesteuer zur Gewerbesteuer, Feuerschutzsteuer zur Versicherungsteuer, Einfuhrumsatzsteuer zur Umsatzsteuer.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • steuerliche Beziehungslehre — Teilgebiet der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre (⇡ Finanzwissenschaft), die die wechselseitige Abstimmung der einzelnen Steuerarten eines Systems herstellen soll. Die Einzelsteuern sollen sich in ihren Zwecken und Zielen ergänzen und… …   Lexikon der Economics

  • Umsatzbesteuerung — I. Charakteristik/Steuersystematik:Grundlegende Besteuerungsweise, die auf der Einkommensverwendungsseite des Leistungskreislaufs einer Wirtschaft neben der ⇡ Verbrauchsbesteuerung durchgeführt wird. Je nach der Breite in der Ausgestaltung… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”