- Ergänzungsteuern
- 1. Begriff in der Finanzwissenschaft: Einzelsteuern, die zur vollkommeneren Erreichung desselben fiskalischen oder nicht fiskalischen ⇡ Steuerzwecks nebeneinander eingeführt werden.- 2. Abzugs-/Anrechnungsfähigkeit: Häufig sind E. bei der Errechnung der ⇡ Bemessungsgrundlage der Steuer gegenseitig abzugsfähig (⇡ Abzugsfähigkeit von Steuern), nicht jedoch gegenseitig anrechenbar (⇡ Anrechenbarkeit von Steuern).- 3. Beispiele: Wandergewerbesteuer zur Gewerbesteuer, Feuerschutzsteuer zur Versicherungsteuer, Einfuhrumsatzsteuer zur Umsatzsteuer.
Lexikon der Economics. 2013.